Rechtsanwalt
Dr. Axel C. Buchenroth ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Als Gründungspartner einer seit 2001 bestehenden, wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei berät er Unternehmen, kirchliche Institutionen, Arbeitnehmer und Betriebsräte umfassend in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Darüber hinaus ist er als Dozent für Arbeitsrecht tätig.